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   LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98   

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https://dejure.org/2001,8933
LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98 (https://dejure.org/2001,8933)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.08.2001 - L 3 AL 124/98 (https://dejure.org/2001,8933)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. August 2001 - L 3 AL 124/98 (https://dejure.org/2001,8933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag; Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Herstellung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Anforderungen an einen "Wichtigen Grund" für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 492
  • FamRZ 2003, 328 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Der insoweit ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 16 m.w.N.) schließt sich der Senat an.

    Mit dem Eintritt der Sperrzeit ist ein zeitlich und wirtschaftlich begrenztes Opfer verbunden, das einen Zusammenhang mit der Menschenwürde des Betroffenen nicht erkennen lässt (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 16).

    Aus diesem Grunde kann der Entschluss bzw. der gemeinsame Wille der Eltern, die nichteheliche Erziehungsgemeinschaft herzustellen, für sich allein nicht als wichtiger Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses angesehen werden, mag auch der Wille zur Herstellung im wohlverstandenen Interesse der Kinder liegen und daher im weiteren Sinne schutzwürdig sein (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 16).

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des Versichertenrisikos "Arbeitslosigkeit" selbst herbeigeführt und zu vertreten haben oder an der Eingliederung in das Erwerbsleben nicht in zumutbarer Weise mitwirken (BSGE 52, 276, 277; BSGE 64, 202 ff.; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 119 Nrn. 14, 15 und 16).

    Dabei muss der wichtige Grund nicht nur die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gerade auch den konkreten Zeitpunkt der Lösung decken (std. Rspr. u. a. BSGE 43, 269, 243; BSGE 52, 276, 279; BSG SozR 4100 § 119 Nrn. 28, 29, 33, 34).

    Deshalb hat das BSG in der Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer für das Kindeswohl erforderlichen Erziehungsgemeinschaft, die unter dem Schutz von Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) steht, einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gesehen (BSGE 43, 269, 273; BSGE 52, 276, 279).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Dabei muss der wichtige Grund nicht nur die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gerade auch den konkreten Zeitpunkt der Lösung decken (std. Rspr. u. a. BSGE 43, 269, 243; BSGE 52, 276, 279; BSG SozR 4100 § 119 Nrn. 28, 29, 33, 34).

    Deshalb hat das BSG in der Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer für das Kindeswohl erforderlichen Erziehungsgemeinschaft, die unter dem Schutz von Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) steht, einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gesehen (BSGE 43, 269, 273; BSGE 52, 276, 279).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Eheähnlich ist danach die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Auch das Zusammenleben von nur einem Elternteil mit einem, selbst nicht ehelichen Kind ist von Abs. 1 geschützt (BVerfGE 45, 104/123; 75, 203/211).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Der Familienbegriff knüpft wie der Ehebegriff an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfGE 6, 55, 82).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Unter dieser Voraussetzung kann davon ausgegangen werden, dass der mit dem Elternrecht begründeten Pflicht zur - gemeinsamen - Ausübung von Pflege und Erziehung des Kindes (Elternverantwortung) entsprochen wird (vgl. BVerfGE 24, 119, 143).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer (hier von 12 Wochen) nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine Härte bedeuten würde, unterliegt daher keinen Einschränkungen und ist von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen, wenn eine Sperrzeit eingetreten ist und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (std. Rspr. BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33 m.w.N.).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Darüber hinaus hat allerdings der 7. Senat des BSG - mit die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen - einen wichtigen Grund zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses zur Aufrechterhaltung einer "eheähnlichen" Lebensgemeinschaft erwogen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 5).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 124/98
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des Versichertenrisikos "Arbeitslosigkeit" selbst herbeigeführt und zu vertreten haben oder an der Eingliederung in das Erwerbsleben nicht in zumutbarer Weise mitwirken (BSGE 52, 276, 277; BSGE 64, 202 ff.; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 119 Nrn. 14, 15 und 16).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

  • BVerfG, 21.07.1987 - 2 BvR 744/87

    Zeugnisverweigerung - Verlobte - Scheidung

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